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Für Arbeitgeber · Stand Oktober 2026 · jede Regel mit Quelle

Werkstudenten finden und einstellen

Für Werkstudenten zahlst du von den Sozialversicherungen nur die Rentenversicherung, solange das Studium im Vordergrund steht. Hier siehst du, wann das Werkstudentenprivileg gilt, was ein Werkstudent kostet und wann Minijob oder kurzfristige Beschäftigung besser passen.

IT Waschbär

Wann das Werkstudentenprivileg gilt

Werkstudenten sind ordentlich eingeschriebene Studierende, bei denen das Studium im Vordergrund steht. Davon geht die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich aus, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beträgt.

  • Mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit bleiben nur versicherungsfrei, wenn die Mehrstunden am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden liegen und die Beschäftigung auf höchstens 26 Wochen befristet ist. Mehrere solcher Beschäftigungen dürfen im Jahr zusammen 26 Wochen nicht überschreiten.
  • Beschäftigungen nur in den Semesterferien sind unabhängig von der Lage der Arbeitszeit versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Arbeitet ein Studierender regelmäßig mehr als 20 Stunden, steht das Studium nicht mehr im Vordergrund. Dann ist er auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

Quellen: DRV: Werkstudentenprivileg · DRV: Tipps für Studierende (3/2026)

Was dich ein Werkstudent kostet

Werkstudenten sind frei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, in der Rentenversicherung aber versicherungspflichtig. Das Beispiel der Deutschen Rentenversicherung: Bei 2.100 € im Monat zahlen Arbeitgeber und Werkstudent je 9,3 % Rentenversicherung, also je 195,30 €. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung kosten nichts.

Wie bei allen Beschäftigten kommen die Umlage U2, in Betrieben bis 30 Beschäftigte auch die Umlage U1, die Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Unfallversicherung dazu. Die Umlagen werden aus dem rentenversicherungspflichtigen Lohn berechnet.

Liegt der Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat (Übergangsbereich), zahlt der Werkstudent einen geringeren Beitrag. Am unteren Ende des Übergangsbereichs trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte.

Verdient ein Studierender höchstens 603 € im Monat, meldest du ihn wie jeden anderen Minijobber bei der Minijob-Zentrale an. Dann gelten die Pauschalabgaben des Minijobs von zusammen höchstens 31,17 %.

Quellen: DRV: Werkstudentenprivileg · DRV: Tipps für Studierende (3/2026) · § 7 AAG (Umlagen) · § 358 SGB III (Insolvenzgeldumlage) · § 150 SGB VII (Beiträge zur Unfallversicherung) · DRV: Übergangsbereich · Minijob-Zentrale: Studenten im Minijob · Minijob-Magazin: Werkstudentenjob und Minijob · Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern

Werkstudent, Minijob oder kurzfristig?

FormRahmenSozialversicherung
Werkstudentüber 603 € im Monat, in der Vorlesungszeit bis 20 Stunden pro Wochenur Rentenversicherung, je zur Hälfte (im Übergangsbereich gestaffelt)
Minijobbis 603 € im MonatPauschalabgaben wie bei jedem Minijob, zusammen höchstens 31,17 %
Kurzfristighöchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahrkeine Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, nur Umlagen und Lohnsteuer

In allen drei Formen zahlst du außerdem den Beitrag zur Unfallversicherung.

Quellen: DRV: Tipps für Studierende (3/2026) · Minijob-Magazin: Werkstudentenjob und Minijob · Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung · Minijob-Magazin: Minijob-Beiträge 2026 · Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern · § 150 SGB VII (Beiträge zur Unfallversicherung)

Mindestlohn

Werkstudenten sind Arbeitnehmer, für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € je Stunde. Ausnahmen kennt § 22 MiLoG etwa für bestimmte Praktika, für Auszubildende, für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.

Quellen: § 22 MiLoG (persönlicher Anwendungsbereich) · BMAS: Mindestlohn 2026 und 2027

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