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Für Arbeitgeber · Stand Oktober 2026 · jede Regel mit Quelle

Personal für die Gastronomie finden

In der Gastronomie kommen zu den üblichen Arbeitgeberpflichten noch ein paar dazu: Sofortmeldung am ersten Tag, Ausweispflicht, Arbeitszeitaufzeichnung und die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier hast du alles mit Quelle, dazu den Kostenrechner für Minijobs.

Kellner Hai

Kostenrechner für Arbeitgeber

Stell Stunden und Stundenlohn ein. Gerechnet wird mit den Sätzen 2026 der Minijob-Zentrale, ohne Unfallversicherung.

Beschäftigungsform

h
€
Deine Kosten im Monat
632,13 €
Minijob
Lohn im Monat
481,91 €
Abgaben
150,22 € (31,17 %)
Stunden im Monat
34,7 h
Höchstens bei diesem Lohn
43,3 h im Monat
Krankenversicherung (pauschal)13 %62,65 €
Rentenversicherung (pauschal)15 %72,29 €
Einheitliche Pauschsteuer2 %9,64 €
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %3,86 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,06 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,72 €

Dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung an deinen Unfallversicherungsträger.

Stand 2026, Quellen: Minijob-Magazin: Minijob-Beiträge 2026, Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern, Minijob-Zentrale: Beiträge zur Krankenversicherung, Minijob-Magazin: Umlageverfahren, § 7 AAG (Umlagen), Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung, § 40a EStG (Pauschsteuer), § 22 MiLoG (persönlicher Anwendungsbereich). Gewerblicher Arbeitgeber, ohne Privathaushalt und ohne Unfallversicherung. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die passende Beschäftigungsform

  • Minijob für feste Schichten: höchstens 603 € im Monat, zum Mindestlohn von 13,90 € also höchstens 43,3 Stunden. Abgaben zusammen höchstens 31,17 %, dazu die Unfallversicherung.
  • Kurzfristige Aushilfe für Saison, Events oder Urlaubsvertretung: höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, nur Umlagen, Unfallversicherung und Lohnsteuer.
  • Werkstudenten für mehr Stunden: in der Vorlesungszeit bis 20 Stunden pro Woche, mehr nur bei Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit und höchstens 26 Wochen im Jahr. Von den Sozialversicherungen fällt nur die Rentenversicherung an.

Quellen: Minijob-Magazin: Verdienstgrenze 2026 · Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern · Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung · Minijob-Magazin: Minijob-Beiträge 2026 · DRV: Werkstudentenprivileg

Sofortmeldung und Ausweispflicht

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht. Die Sofortmeldung geht spätestens bei Arbeitsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung (§ 28a Abs. 4 SGB IV), auch bei Minijobs. Bei Minijobs folgt die normale Anmeldung bei der Minijob-Zentrale innerhalb von 6 Wochen.

Deine Beschäftigten müssen Personalausweis oder Pass bei der Arbeit dabeihaben und dem Zoll auf Verlangen vorlegen. Du weist jede neue Kraft vor dem ersten Einsatz nachweislich und schriftlich darauf hin, bewahrst den Hinweis auf und legst ihn bei Prüfungen vor (§ 2a SchwarzArbG).

Quellen: § 28a SGB IV (Meldepflicht, Sofortmeldung) · Minijob-Magazin: Gewerbliche Minijobs richtig melden · § 2a SchwarzArbG (Ausweis mitführen)

Arbeitszeit aufzeichnen

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit hältst du spätestens bis zum Ablauf des 7. Kalendertags nach der Arbeit fest und bewahrst die Aufzeichnung mindestens 2 Jahre auf (§ 17 MiLoG). In dieser Branche gilt die Pflicht nicht nur für Minijobber, sondern grundsätzlich für alle Beschäftigten.

Quellen: § 17 MiLoG (Arbeitszeit aufzeichnen) · § 2a SchwarzArbG (Ausweis mitführen)

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer in Küchen von Gaststätten arbeitet oder beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel wie Fleisch, Milchprodukten, Fisch, Eiprodukten, Speiseeis oder Feinkost- und Kartoffelsalaten mit ihnen in Berührung kommt (§ 42 IfSG), darf das gewerbsmäßig erstmals nur mit einer höchstens 3 Monate alten Bescheinigung des Gesundheitsamts oder eines von ihm beauftragten Arztes über die Belehrung. Danach belehrst du selbst nach Aufnahme der Tätigkeit und alle 2 Jahre, dokumentierst die Teilnahme und bewahrst Bescheinigung und letzte Dokumentation im Betrieb auf (§ 43 IfSG).

Quellen: § 42 IfSG (Tätigkeiten mit Lebensmitteln) · § 43 IfSG (Belehrung)

Jugendliche in Küche und Service

  • Jugendliche über 16 Jahre dürfen im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr arbeiten, sonst gilt 6 bis 20 Uhr. Beginnt am nächsten Tag die Berufsschule vor 9 Uhr, ist auch für sie um 20 Uhr Schluss (§ 14 JArbSchG).
  • Samstags- und Sonntagsarbeit ist in Gaststätten erlaubt. Mindestens zwei Sonntage im Monat bleiben frei, mindestens zwei Samstage im Monat sollen frei bleiben, und die Fünf-Tage-Woche stellst du durch einen freien Tag in derselben Woche sicher (§§ 16, 17 JArbSchG).
  • Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen in der Gastronomie nur in den Schulferien jobben, höchstens 4 Wochen im Jahr. 13- und 14-Jährige dürfen dort gar nicht arbeiten, weil Gaststätten nicht zu den erlaubten Tätigkeiten nach § 2 KindArbSchV gehören.

Quellen: § 14 JArbSchG (Nachtruhe) · § 16 JArbSchG (Samstag) · § 17 JArbSchG (Sonntag) · § 5 JArbSchG · § 2 KindArbSchV

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