Werkstudent-Rechner 2026
Mehr als 20 Stunden? Semesterferien? Wochenende? Hier checkst du, ob dein Werkstudentenjob versicherungsfrei bleibt und was nach dem Rentenbeitrag übrig ist, bevor du unterschreibst.

Werkstudent-Rechner
20-Stunden-Regel, Semesterferien, 26-Wochen-Grenze und Rentenbeitrag in einem Check.
Jahr
Wann arbeitest du?
- Rentenbeitrag (dein Anteil)
- 92,80 €
- Netto vor Lohnsteuer
- 1.207,20 €
- ▸20 Stunden pro Woche liegen innerhalb der 20-Stunden-Grenze.
- ▸Zwischen Minijob-Grenze und 2.000 € zahlst du einen reduzierten Rentenbeitrag (Übergangsbereich).
Stand 2026, Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Werkstudentenprivileg, § 20 SGB IV, Barmer: Midijob als Student. Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse ab und ist nicht eingerechnet. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die Regeln hinter dem Rechner
- Bis 20 Stunden pro Woche gehst du als Student:in überwiegend dem Studium nach: keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wie viel du verdienst, spielt dafür keine Rolle.
- Mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit gehen nur, wenn die zusätzlichen Stunden am Wochenende oder abends und nachts liegen und der Job auf höchstens 26 Wochen befristet ist.
- Nur in den Semesterferien bist du unabhängig von der Stundenzahl versicherungsfrei.
- 26-Wochen-Grenze: Alle befristeten Jobs mit mehr als 20 Wochenstunden zusammen dürfen im Laufe eines Jahres 26 Wochen nicht überschreiten.
- Rentenversicherung zahlst du immer, sobald du mehr als 603 € im Monat verdienst. Bis dahin ist es ein Minijob.
Rentenbeitrag im Übergangsbereich
Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat zahlst du einen reduzierten Anteil. Gerechnet wird mit einer beitragspflichtigen Einnahme nach § 20 SGB IV: 2.000 ÷ (2.000 − 603) × (Brutto − 603), davon die Hälfte des Beitragssatzes von 18,6 %, also 9,3 %. Darüber sind es volle 9,3 % vom Brutto.
| Brutto im Monat | Dein Rentenbeitrag 2026 | Übrig vor Lohnsteuer |
|---|---|---|
| 800,00 € | 26,23 € | 773,77 € |
| 1.000,00 € | 52,86 € | 947,14 € |
| 1.300,00 € | 92,80 € | 1.207,20 € |
| 1.600,00 € | 132,74 € | 1.467,26 € |
| 2.000,00 € | 186,00 € | 1.814,00 € |
| 2.400,00 € | 223,20 € | 2.176,80 € |
Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse und deinem übrigen Einkommen ab und ist hier nicht abgezogen.
Werkstudent oder Minijob?
Verdienst du höchstens 603 € im Monat, ist dein Job ein Minijob, egal ob du ihn Werkstudentenjob nennst. Dann gelten die Minijob-Regeln mit 3,6 % Rentenbeitrag oder Befreiung. Rechne das im Minijob-Rechner durch.
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