Minijob-Rechner 2026
Stunden rein, Lohn rein, fertig: Du siehst sofort, ob du unter der Minijob-Grenze bleibst, wie viel netto ankommt und wie viele Stunden bei deinem Lohn maximal drin sind. Danach direkt passende Minijobs checken.

Minijob-Rechner
Stell Wochenstunden und Stundenlohn ein. Der Rechner nimmt 13 ÷ 3 Wochen pro Monat, wie die Minijob-Zentrale.
Jahr
- Luft bis zur Grenze
- 0,67 €
- Höchstens bei diesem Lohn
- 10 h/Woche (43,3 h/Monat)
- Netto im Monat
- 580,65 €
- Rentenbeitrag (dein Anteil)
- 21,68 €
- Aufs Jahr (12 Monate)
- 7.227,96 €
- Jahresgrenze
- 7.236,00 €
Stand 2026, Quellen: Minijob-Zentrale: Grenzen 2026 und 2027, Minijob-Zentrale: Rentenbeitrag, Minijob-Zentrale: Pauschsteuer, § 22 MiLoG. Gewerblicher Minijob, ohne Privathaushalt. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
So rechnet der Minijob-Rechner
Dein Monatsverdienst ist Wochenstunden × 13 ÷ 3 × Stundenlohn. Ein Quartal hat 13 Wochen, verteilt auf drei Monate. Genauso entsteht die Minijob-Grenze selbst: Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026 sind das 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, also 603 € im Monat.
Minijob-Grenze 2026 und 2027 auf einen Blick
| Ab | Mindestlohn | Grenze im Monat | Grenze im Jahr | Höchstens zum Mindestlohn |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | 13,90 € | 603 € | 7.236 € | 43,3 h im Monat |
| 01.01.2027 | 14,60 € | 633 € | 7.596 € | 43,3 h im Monat |
Die Stundenzahl zum Mindestlohn bleibt fast gleich, weil die Grenze mit dem Mindestlohn mitwächst. Verdienst du mehr als den Mindestlohn, passen entsprechend weniger Stunden in den Minijob.
Mal mehr, mal weniger verdient?
Schwankt dein Lohn, zählt das Jahr: Im Durchschnitt darfst du 603 € im Monat nicht überschreiten, also höchstens 7.236 € im Jahr. Musst du gelegentlich und unvorhersehbar mehr arbeiten, zum Beispiel als Krankheitsvertretung, bleibt es in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr ein Minijob, solange du dann höchstens 1.206 € im Monat verdienst. Im Jahr sind so höchstens 8.442 € möglich. Geplante Mehrarbeit, etwa saisonal, zählt nicht dazu.
Was netto übrig bleibt
- Rentenversicherung: Im gewerblichen Minijob zahlst du 3,6 % vom Lohn, dein Arbeitgeber 15 %. Bei 603 € sind das 21,71 €, es bleiben 581,29 €.
- Unter 175 € im Monat gilt ein Mindestbeitrag von 32,55 €. Den Teil, den der Arbeitgeber mit seinen 15 % nicht abdeckt, zahlst du. Bei 150 € sind das 10,05 € statt 3,6 %.
- Befreiung: Du kannst dich von der Rentenversicherung befreien lassen, dann entfällt dein Anteil. So geht die Befreiung.
- Steuern: Der Arbeitgeber entscheidet, ob er 2 % Pauschsteuer zahlt oder nach deiner Steuerklasse versteuert. Die Pauschsteuer darf er nur auf dich abwälzen, wenn ihr das vereinbart habt.
Minijobs in deiner Stadt
Grenze gecheckt? Dann such dir den passenden Job. Alle Zahlen kommen live aus den aktiven Anzeigen auf JobJobSahur. Minijobs im Umkreis finden.
