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164 aktuelle Stellen · Stand 02.10.2026

Minijob Kinderbetreuung

Kinderbetreuung ist ein Minijob am Nachmittag: babysitten bei Familien, Hausaufgabenhilfe und Spielangebote im offenen Ganztag, Betreuung bei Kindergeburtstagen und Kinderkursen. Diese Seite zeigt 164 aktuelle Betreuungs-Minijobs aus ganz Deutschland, ohne die Erzieher-Fachstellen. Die Betreuung von Kindern in Privathaushalten gehört zu den leichten Arbeiten, die nach § 2 KindArbSchV schon ab 13 erlaubt sind, mit Einwilligung der Eltern und höchstens zwei Stunden am Tag; der Jugendschutz-Check unten rechnet das für dein Alter durch.

Stand 02.10.2026: 26 der 164 Stellen sind in den letzten sieben Tagen dazugekommen (16 Prozent). Die meisten Anzeigen kommen aus Soziales & Betreuung (123), Gesundheit & Pflege (18) und Sonstiges (13). Die meisten Treffer liegen in Berlin (15), München (13) und Würzburg (10). Die meisten offenen Stellen hat gerade Work-Life-Management GmbH (30).

Lehrer Schmetterling

164

aktive Stellen

26

neu in 7 Tagen

6

Branchen

30

Stellen bei Work-Life-Management GmbH

Aktuelle Stellen Minijob Kinderbetreuung

164 Treffer

Job-Alarm für diese Seite

Wir schicken dir neue Minijobs zum Thema Kinderbetreuung in ganz Deutschland einmal pro Woche per Mail. Bestätigung per Link, Abmeldung mit einem Klick.

Minijob-Rechner 2026

Wie viele Stunden passen unter die 603-Euro-Grenze? Stell Wochenstunden und Stundenlohn ein.

10 h
13,90 €

Monatsverdienst (Wochenstunden × 13 ÷ 3)

602,33 €

Minijob
Luft bis zur Grenze
0,67 €
Maximal bei diesem Lohn
10 h/Woche (43,3 h/Monat)
Aufs Jahr
7.227,96 €
Jahresgrenze
7.236,00 €

Ausführlich rechnen mit Netto, Rentenbeitrag und 2027 →

Grenze 603 € und Mindestlohn 13,90 € gelten seit 01.01.2026. Quelle: Minijob-Zentrale, § 22 MiLoG. Keine Rechtsberatung.

Jugendschutz-Check

Wie alt bist du? Dann siehst du, was das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt.

Bist du noch vollzeitschulpflichtig? (Wie lange die Vollzeitschulpflicht dauert, regelt das Schulgesetz deines Bundeslandes.)

16 Jahre und noch vollzeitschulpflichtig: außerhalb der Ferien nur leichte Arbeit

  • ▸Solange du vollzeitschulpflichtig bist, gelten für dich die Regeln für Kinder (§ 2 Abs. 3 JArbSchG).
  • ▸Während der Schulzeit: nur leichte Arbeit bis 2 Stunden am Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben 3), nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Erlaubt sind nur Tätigkeiten aus der Kinderarbeitsschutzverordnung, zum Beispiel Zeitungen austragen, Nachhilfe oder Babysitten (§ 5 Abs. 3 JArbSchG, § 2 KindArbSchV).
  • ▸In den Schulferien: höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr, dann bis 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, nur zwischen 6 und 20 Uhr und an 5 Tagen (§ 5 Abs. 4, § 8, § 14, § 15 JArbSchG).
  • ▸Im Betriebspraktikum der Schule: höchstens 7 Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche (§ 5 Abs. 2 Nr. 2, § 7 Satz 1 Nr. 2 JArbSchG).
  • ▸Wie lange die Vollzeitschulpflicht dauert, regelt das Schulgesetz deines Bundeslandes.

§ 2 Abs. 3, § 5 Abs. 2 bis 4, § 7, § 8, § 14, § 15 JArbSchG, § 2 KindArbSchV

Ausführlich prüfen mit Branche, Uhrzeit und Pausen →

Quellen: Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung (gesetze-im-internet.de). Das Gesetz kennt Ausnahmen für einzelne Branchen, verbindlich ist der Gesetzestext.

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Häufige Fragen zu Minijob Kinderbetreuung

Zahlen aus der Datenbank vom 02.10.2026, Regeln mit Quelle.

Minijob Kinderbetreuung: 164 Babysitter- & Betreuungs-Minijobs