Minijobber finden und einstellen
Was kostet ein Minijobber wirklich, wie meldest du ihn an und was gilt danach? Hier steht alles für 2026, jede Zahl mit Quelle und ohne Behördendeutsch-Nebel, dazu ein Kostenrechner. Deine Anzeige für Schüler und Studierende stellst du bei uns kostenlos ein.

Kostenrechner für Arbeitgeber
Stell Stunden und Stundenlohn ein. Gerechnet wird mit den Sätzen 2026 der Minijob-Zentrale, ohne Unfallversicherung.
Beschäftigungsform
- Lohn im Monat
- 481,91 €
- Abgaben
- 150,22 € (31,17 %)
- Stunden im Monat
- 34,7 h
- Höchstens bei diesem Lohn
- 43,3 h im Monat
| Krankenversicherung (pauschal) | 13 % | 62,65 € |
| Rentenversicherung (pauschal) | 15 % | 72,29 € |
| Einheitliche Pauschsteuer | 2 % | 9,64 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | 3,86 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 1,06 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,72 € |
Dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung an deinen Unfallversicherungsträger.
Stand 2026, Quellen: Minijob-Magazin: Minijob-Beiträge 2026, Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern, Minijob-Zentrale: Beiträge zur Krankenversicherung, Minijob-Magazin: Umlageverfahren, § 7 AAG (Umlagen), Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung, § 40a EStG (Pauschsteuer), § 22 MiLoG (persönlicher Anwendungsbereich). Gewerblicher Arbeitgeber, ohne Privathaushalt und ohne Unfallversicherung. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was 2026 als Minijob gilt
Ein Minijob mit Verdienstgrenze liegt vor, wenn dein Minijobber im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat verdient, also höchstens 7.236 € im Jahr. Die Grenze hängt am gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € je Stunde: Zum Mindestlohn passen damit höchstens 43,3 Stunden in einen Monat. Zum 1. Januar 2027 steigen Mindestlohn und Grenze auf 14,60 € und 633 €.
Muss dein Minijobber gelegentlich und unvorhersehbar mehr arbeiten, etwa als Krankheitsvertretung, bleibt es in bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten ein Minijob, solange er in diesen Monaten höchstens 1.206 € verdient.
Quellen: Minijob-Magazin: Verdienstgrenze 2026 · Minijob-Magazin: Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026/2027 · BMAS: Mindestlohn 2026 und 2027 · Minijob-Zentrale: Mehr als 603 Euro verdienen
Was dich ein Minijobber kostet
Im gewerblichen Minijob zahlst du die Abgaben pauschal an die Minijob-Zentrale, zusammen höchstens 31,17 % des Lohns. Bei vollen 603 € im Monat sieht das so aus:
| Abgabe | Satz 2026 | bei 603 € Lohn |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (nur wenn gesetzlich krankenversichert) | 13 % | 78,39 € |
| Rentenversicherung | 15 % | 90,45 € |
| Einheitliche Pauschsteuer (oder nach Lohnsteuerklasse) | 2 % | 12,06 € |
| Umlage U1 (nur Betriebe bis 30 Beschäftigte) | 0,8 % | 4,82 € |
| Umlage U2 | 0,22 % | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,90 € |
| Zusammen höchstens | 31,17 % | 187,95 € |
- Dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, den du an deinen zuständigen Unfallversicherungsträger zahlst. Wie hoch er ist, hängt vom Träger ab.
- Ist dein Minijobber privat krankenversichert, fallen die 13 % zur Krankenversicherung weg.
- Dein Minijobber zahlt selbst 3,6 % zur Rentenversicherung, die du vom Lohn einbehältst. Verdient er weniger als 175 € im Monat, ist sein Anteil höher, weil mindestens 32,55 € Beitrag fällig werden. Beantragt er bei dir schriftlich oder elektronisch die Befreiung, entfällt sein Anteil. Deine 15 % zahlst du weiter, die Befreiung meldest du innerhalb von 6 Wochen.
Quellen: Minijob-Magazin: Minijob-Beiträge 2026 · Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern · Minijob-Zentrale: Beiträge zur Krankenversicherung · Minijob-Magazin: Umlageverfahren · Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht · Minijob-Zentrale: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
So meldest du einen Minijobber an
- Betriebsnummer: Hast du noch keine, beantragst du sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Nach Erhalt wartest du drei Tage bis zur ersten Anmeldung.
- Vorher prüfen: Mit einem Personalfragebogen klärst du, ob wirklich ein Minijob vorliegt.
- Anmelden: nur digital, über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal, an die Minijob-Zentrale (Einzugsstellennummer 98000006), spätestens 6 Wochen nach Beginn.
- Sofortmeldung: In der Gastronomie, der Gebäudereinigung, im Transport- und Logistikgewerbe und weiteren Branchen nach § 28a Abs. 4 SGB IV meldest du spätestens bei Arbeitsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung, auch bei Minijobs.
- Abmelden: spätestens 6 Wochen nach dem Ende des Minijobs.
Quellen: Minijob-Zentrale: Voraussetzungen der Anmeldung · Minijob-Magazin: Gewerbliche Minijobs richtig melden · § 28a SGB IV (Meldepflicht, Sofortmeldung)
Pflichten im laufenden Minijob
- Arbeitszeit aufzeichnen: Für Minijobber hältst du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit fest, spätestens bis zum Ablauf des 7. Kalendertags nach dem Arbeitstag, und bewahrst die Aufzeichnung mindestens 2 Jahre auf (§ 17 MiLoG).
- Gleiche Arbeitsrechte: Minijobber haben wie Vollzeitkräfte Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, schlechter behandeln als Vollzeitkräfte darfst du sie nicht.
- Erstattung: Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten (Azubis zählen nicht mit) bekommen über die Umlage U1 80 % der Entgeltfortzahlung bei Krankheit erstattet, über die Umlage U2 die Aufwendungen bei Mutterschaft zu 100 %.
Quellen: § 17 MiLoG (Arbeitszeit aufzeichnen) · Minijob-Zentrale: Arbeitsrechte im Minijob · Minijob-Magazin: Umlageverfahren · § 1 AAG (Erstattung U1/U2)
In 3 Schritten zur Anzeige
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