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Für Arbeitgeber · Stand Oktober 2026 · jede Regel mit Quelle

Duales Studium anbieten

Mit einem dualen Studium holst du Nachwuchs für die ganze Studienzeit in deinen Betrieb, brauchst dafür aber Verträge mit Hochschule und Studierenden und zahlst Sozialversicherung wie bei Azubis. Hier stehen die Formate, die Verträge, die Beiträge mit der 325-Euro-Grenze und die Umlagen, jede Regel mit Quelle von BIBB, Rentenversicherung oder Gesetz.

Duales Dromedar

Die Formate: ausbildungsintegrierend, praxisintegrierend, Mischformen

Das Bundesinstitut für Berufsbildung zählt in seiner Datenbank AusbildungPlus zum Stichtag 28. Februar 2024 1.824 duale Studiengänge in der Erstausbildung mit 52.702 Praxispartnern und 113.526 dual Studierenden. 54,3 % der Studiengänge sind praxisintegrierend, 31 % ausbildungsintegrierend, 14,8 % Mischformen, die beides zulassen.

FormatMerkmalVertrag mit dir
AusbildungsintegrierendStudium plus anerkannte Berufsausbildung nach BBiG oder HwO, Teile der Ausbildung zählen als Studienleistungeingetragener Ausbildungsvertrag, für die Zeit nach der Abschlussprüfung zum Beispiel ein ergänzender Vertrag
Praxisintegrierendlängere Praxisphasen im Betrieb, inhaltlich und zeitlich mit dem Studium verzahnt, Praxisanteile zählen als StudienleistungStudierendenvertrag mit Vergütung, Ausbildungsmitteln, Freistellung, Urlaub und Arbeitszeit
Berufsintegrierend oder berufsbegleitendWeiterbildung neben einer bestehenden Berufstätigkeit, meist nur zeitlich mit dem Studium verzahntbestehender Arbeitsvertrag, an das Studium angepasst

Quellen: BIBB: Duales Studium in Zahlen 2024 · BIBB AusbildungPlus: Rund um das duale Studium · Gemeinsames Rundschreiben: Beschäftigte Studenten und Praktikanten (23.11.2016)

Kooperationsvertrag mit der Hochschule, Vertrag mit dem Studierenden

Ein duales Studium läuft über eine feste Kooperation: Hochschule oder Berufsakademie und Praxispartner regeln ihre Rechte und Pflichten in der Regel in einem Kooperationsvertrag mit verbindlichen Aussagen zu Vertragsbedingungen und erwarteten Studierendenzahlen. Mit dem Studierenden selbst schließt du einen Vertrag, dessen Art vom Studienformat abhängt und der mindestens Vergütung, Bereitstellung der Ausbildungsmittel, Freistellung für die Hochschule, Urlaubsanspruch und Arbeitszeit regelt. Als Praxispartner stellst du die fachliche Betreuung sicher und wirkst je nach Hochschule in deren Gremien mit.

  • Beim ausbildungsintegrierenden Format kommt der Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz dazu: Vertragsabfassung in Textform, Eintragung bei der Kammer, Eignung des Ausbilders und Mindestausbildungsvergütung, alles wie auf der Seite Azubis finden beschrieben.
  • Endet die Berufsausbildung vor dem Ende des Studiums, etwa mit der Gesellenprüfung, bleibt die Person für den Rest des Studiums Teilnehmer am dualen Studiengang und versicherungspflichtig, verbunden zum Beispiel über einen ergänzenden Vertrag neben dem Ausbildungsvertrag.

Quellen: BIBB AusbildungPlus: Rund um das duale Studium · § 11 BBiG (Vertragsniederschrift) · § 17 BBiG (Mindestvergütung) · § 28 BBiG (Eignung) · § 36 BBiG (Eintragung ins Verzeichnis) · Gemeinsames Rundschreiben: Beschäftigte Studenten und Praktikanten (23.11.2016)

Sozialversicherung: dual Studierende sind wie Azubis versichert

Teilnehmer an dualen Studiengängen sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt (§ 5 Abs. 4a SGB V, § 1 Satz 5 SGB VI, § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III). Dual Studierende sind damit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, und zwar für die gesamte Dauer des Studiums, auch in den Theoriephasen. Das Werkstudentenprivileg und die Minijob-Regeln gelten für sie nicht.

  • Bis zu einem Arbeitsentgelt von 325 € im Monat trägst du den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV), gemeldet mit Personengruppe 121. Darüber teilt ihr euch die Beiträge, Personengruppe 102 mit Beitragsgruppe 1111.
  • Zahlst du in einer Phase kein Entgelt, berechnen sich die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einem Mindestwert von 1 Prozent der Bezugsgröße, die du allein trägst, gemeldet mit Beitragsgruppe 0110. Kranken- und Pflegeversicherung laufen dann über die Versicherungspflicht als Praktikant, diese Beiträge trägt die Person selbst, wenn keine Familienversicherung vorgeht.
  • Umlagen U1 und U2: Beim ausbildungsintegrierenden Format zahlst du sie wie für Azubis. Beim praxisintegrierenden Format fallen sie nicht an, wenn das Praktikum in die Hochschulausbildung eingegliedert ist und die praktische Ausbildung im Wesentlichen durch die Hochschule geregelt und gelenkt wird. Bei berufsintegrierenden und berufsbegleitenden Studiengängen zählt das Entgelt bei den Umlagen mit.
  • Die Insolvenzgeldumlage berechnet sich aus dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt. Wird keins gezahlt, ist auch keine Umlage zu erheben.
  • Du meldest dual Studierende über das DEÜV-Meldeverfahren wie Azubis. Das Meldeverfahren der studentischen Krankenversicherung gilt für sie grundsätzlich nicht.
  • Unfallversicherung: In den Praxisphasen sind dual Studierende über deine Berufsgenossenschaft versichert, in den Studienphasen über die Unfallkasse des Landes. Bei praxisintegrierenden Studiengängen meldest du das Entgelt nur, soweit es auf die Praxisphasen entfällt.

Quellen: § 5 SGB V (Versicherungspflicht) · § 1 SGB VI (Versicherungspflicht Beschäftigte) · § 25 SGB III (Beschäftigte) · § 20 SGB IV (Geringverdienergrenze) · DRV-Lexikon: Duales Studium · DRV: Duales Studium zählt für die Rente (22.10.2024) · Gemeinsames Rundschreiben: Beschäftigte Studenten und Praktikanten (23.11.2016) · § 7 AAG (Umlagen) · § 358 SGB III (Insolvenzgeldumlage) · DGUV: Praktika im Studium

Mindestlohn und Vergütung

Die Praxisphasen eines dualen Studiums gelten als Pflichtpraktika, Mindestlohn musst du dafür nicht zahlen. Beim ausbildungsintegrierenden Format gilt für die Ausbildung die Mindestausbildungsvergütung des Berufsbildungsgesetzes: für Ausbildungen mit Beginn 2026 mindestens 724 € im ersten Ausbildungsjahr. Was du dual Studierenden darüber hinaus zahlst, steht im Studierendenvertrag.

Quellen: BMAS: Der Mindestlohn für Studierende (Stand Januar 2026) · § 22 MiLoG (persönlicher Anwendungsbereich) · BIBB: Mindestausbildungsvergütung 2026 · § 17 BBiG (Mindestvergütung) · BIBB AusbildungPlus: Rund um das duale Studium

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