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Für Arbeitgeber · Stand Oktober 2026 · jede Regel mit Quelle

Praktikanten finden und einstellen

Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Schülerpraktikum: Davon hängt ab, ob du Mindestlohn zahlst und wie der Praktikant versichert ist. Hier stehen die Regeln mit Quelle und die Angaben, die in den Praktikumsvertrag gehören.

HR Eule

Wann ein Praktikum Mindestlohn kostet

Praktikanten gelten nach § 22 Abs. 1 MiLoG als Arbeitnehmer und bekommen den Mindestlohn von 13,90 € je Stunde. Ausgenommen sind:

  • Pflichtpraktika auf Grund schulrechtlicher Bestimmungen, einer Ausbildungsordnung, hochschulrechtlicher Bestimmungen oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie
  • freiwillige Orientierungspraktika von bis zu 3 Monaten vor einer Ausbildung oder einem Studium
  • freiwillige Praktika von bis zu 3 Monaten begleitend zu Ausbildung oder Studium, wenn nicht schon zuvor ein solches Praktikum beim selben Ausbildenden bestand
  • Einstiegsqualifizierungen und Berufsausbildungsvorbereitung

Quellen: § 22 MiLoG (persönlicher Anwendungsbereich) · BMAS: Mindestlohn 2026 und 2027

Was in den Praktikumsnachweis gehört

Unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrags, spätestens vor Beginn des Praktikums, legst du die wesentlichen Bedingungen schriftlich nieder, unterschreibst sie und händigst sie aus. Die elektronische Form ist dafür ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1a NachwG). Mindestens hinein gehören:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • die Lern- und Ausbildungsziele des Praktikums
  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • ein Hinweis auf anwendbare Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Quelle: § 2 NachwG (Nachweis, auch für Praktikanten)

Sozialversicherung im Praktikum

  • Ein Praktikum, das die Studien- oder Prüfungsordnung während des Studiums vorschreibt, ist in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei, unabhängig von Wochenarbeitszeit und Verdienst.
  • Ein freiwilliges Praktikum während des Studiums mit höchstens 603 € im Monat ist ein Minijob.
  • Ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum vor oder nach dem Studium ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, auch wenn es zeitlich oder vom Verdienst her im Rahmen der Geringfügigkeit bleibt. Die Minijob-Regeln gelten dafür nicht.

Quelle: DRV: Tipps für Studierende (3/2026)

Schülerpraktikum

Ein Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt. Schülerpraktikanten dürfen höchstens 7 Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Ein Praktikum, das schulrechtliche Vorschriften verpflichtend vorsehen, ist vom Mindestlohn ausgenommen.

Quellen: § 5 JArbSchG · § 7 JArbSchG · § 22 MiLoG (persönlicher Anwendungsbereich)

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