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Für Arbeitgeber · Stand Oktober 2026 · jede Regel mit Quelle

Ferienjobber einstellen

Sommer, Sonne, Aushilfe? Bei Ferienjobbern hängen die Regeln am Alter und an der Schulpflicht: Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, darf nur wenige Wochen im Jahr arbeiten, für Studierende gelten andere Grenzen. Hier steht, was für Schüler, Studierende und Schulabgänger gilt und was dich ein Ferienjob kostet.

Tralalero Tralala

Kostenrechner für Arbeitgeber

Stell Stunden und Stundenlohn ein. Gerechnet wird mit den Sätzen 2026 der Minijob-Zentrale, ohne Unfallversicherung.

Beschäftigungsform

Tage
h
€
Deine Kosten für den Einsatz
1.568,38 €
Kurzfristig
Lohn gesamt
1.251,00 €
Lohn je Arbeitstag
83,40 €
Abgaben
317,38 €
Kranken- und Rentenversicherung
keine Beiträge
Pauschale Lohnsteuer25 %312,75 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %2,75 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %1,88 €

Zur pauschalen Lohnsteuer kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Kann der Verdienst in einem Monat 603 € übersteigen, prüfst du, ob die Aushilfe berufsmäßig arbeitet. Dann ist sie nicht kurzfristig beschäftigt.

Dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung an deinen Unfallversicherungsträger.

Stand 2026, Quellen: Minijob-Magazin: Minijob-Beiträge 2026, Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern, Minijob-Zentrale: Beiträge zur Krankenversicherung, Minijob-Magazin: Umlageverfahren, § 7 AAG (Umlagen), Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung, § 40a EStG (Pauschsteuer), § 22 MiLoG (persönlicher Anwendungsbereich). Gewerblicher Arbeitgeber, ohne Privathaushalt und ohne Unfallversicherung. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Schüler in den Ferien: kurzfristig beschäftigt

Schüler, die in den Schulferien jobben, arbeiten nach den Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 nicht berufsmäßig. Ist der Ferienjob von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, ist er eine kurzfristige Beschäftigung: keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, nur Umlagen, Unfallversicherung und Lohnsteuer. Angemeldet wird bei der Minijob-Zentrale.

Quellen: Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 · Minijob-Magazin: Ferienjobs · Minijob-Magazin: Minijob-Beiträge 2026 · Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern · Minijob-Magazin: Gewerbliche Minijobs richtig melden

Jugendarbeitsschutz: was in den Ferien erlaubt ist

  • Unter 13 Jahren ist Beschäftigung grundsätzlich verboten.
  • 13 und 14 Jahre: auch in den Ferien nur leichte Tätigkeiten aus § 2 KindArbSchV, etwa Zeitungen austragen oder Handreichungen beim Sport, mit Einwilligung der Eltern, höchstens 2 Stunden am Tag und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
  • 15 bis 17 Jahre und noch vollzeitschulpflichtig: in den Schulferien höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr. In dieser Zeit gelten die Regeln für Jugendliche: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche, nur zwischen 6 und 20 Uhr, Fünf-Tage-Woche, 30 Minuten Pause bei mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden.
  • 15 bis 17 Jahre und nicht mehr vollzeitschulpflichtig: keine Vier-Wochen-Grenze, aber dieselben Arbeitszeitregeln für Jugendliche.
  • Wie lange die Vollzeitschulpflicht dauert, regelt jedes Bundesland, in Nordrhein-Westfalen sind es grundsätzlich zehn Schuljahre. Ab 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr.

Quellen: § 2 JArbSchG · § 5 JArbSchG · § 2 KindArbSchV · § 8 JArbSchG (Arbeitszeit) · § 11 JArbSchG (Pausen) · § 14 JArbSchG (Nachtruhe) · § 15 JArbSchG (Fünf-Tage-Woche) · Arbeitsschutz NRW: Kinder und Jugendliche

Studierende und Schulabgänger

  • Studierende kannst du ebenfalls kurzfristig beschäftigen, dann gilt dasselbe wie bei Schülern: keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, nur Umlagen, Unfallversicherung und Lohnsteuer. Dauert der Job länger, läuft aber nur in den Semesterferien, bleibt er als Werkstudentenjob frei von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung fällt dann an.
  • Schulabgänger: Zwischen Schulabschluss und Studium gilt der Ferienjob als nicht berufsmäßig, zwischen Schule und betrieblicher Ausbildung, dualem Studium oder Freiwilligendienst dagegen als berufsmäßig. Das spielt eine Rolle, sobald der Verdienst 603 € im Monat übersteigt.

Quellen: DRV: Werkstudentenprivileg · DRV: Tipps für Studierende (3/2026) · Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 · Minijob-Magazin: Ferienjobs · Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung

Mindestlohn und Urlaub

  • Der Mindestlohn von 13,90 € gilt auch im Ferienjob. Ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2 MiLoG).
  • Ferienjobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei kurzen Beschäftigungen steht ihnen für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Der gesetzliche Jahresurlaub beträgt 24 Werktage (§ 3 BUrlG), für Jugendliche 25 bis 30 Werktage je nach Alter (§ 19 JArbSchG). Für einen Erwachsenen sind das 2 Werktage je vollem Monat.

Quellen: Minijob-Magazin: Ferienjobs · § 22 MiLoG (persönlicher Anwendungsbereich) · § 5 BUrlG (Teilurlaub) · § 3 BUrlG (Urlaubsdauer) · § 19 JArbSchG (Urlaub)

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