Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine obere Landesbehörde in Rheinland-Pfalz, die für die Zahlbarmachung von Bezügen, Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) und Kindergeld für Beamte, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes zuständig ist. Es wickelt auch die Lohnzahlung für zahlreiche staatsnahe Institutionen ab. Zudem ist das LfF für die zentrale Abwicklung der Reisekosten zuständig.
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